Sitzung: 19.11.2019 SR/013/2019
Vorlage: 3/123/2019
Beschluss:
Billigung
Der Stadtrat nimmt die Informationen des Herrn Rühl vom Büro STADT & LAND und die vorgelegten Unterlagen (Anlagen AL_01 bis einschl. AL_02) zur Kenntnis und billigt den Entwurf des städtebaulichen Rahmenplans vom 19.11.2019 lt. Anlage A_01 sowie den Erläuterungsbericht lt. Anlage A_02. Der Stadtrat nimmt darüber hinaus auch die Anlagen AL_03 bis AL_10 zur Kenntnis.
Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung
des städtebaulichen Rahmenplans und des Erläuterungsberichts nach den Vorgaben
von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt (= keine Beschränkung auf einen Kreis von
Betroffenen). Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu
äußern. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt
durch ortsübliche Bekanntmachung. Bei dieser Bekanntmachung soll auch gleich
auf einen Erörterungstermin hingewiesen werden, bei welchem sich die
BürgerInnen öffentlich durch Vorbringen von Einwendungen und Vorschlägen äußern
können.
Der Stadtrat beschließt hiermit auch die gleichzeitige
Beteiligung der Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange (vgl. §
4 Abs. 2 BauGB) zur öffentlichen Auslegung des städtebaulichen Rahmenplans und
des Erläuterungsberichts. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den gefassten Beschlüssen zu
unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet (auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl - https://www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/) einzustellen.