Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Sondergebiet - Landesfinanzschule mit Schülerunterbringung“ für die Grundstücke Flst.Nr. 2056, 2057/1 und 2057/11 sowie für Teilflächen der Grundstücke 2035, 2032, und 2033 der Gemarkung Dinkelsbühl (rd. 9.927 qm). Die 17. Flächennutzungsplanän-derung und der Bebauungsplan sind im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch) durch-zuführen. Die Höhen der Gebäude sollten möglichst nicht über 16 m und überwiegend im Bereich zwischen 10 m und 13 m festgesetzt werden.