Sitzung: 22.01.2020 SR/001/2020
Vorlage: 3/014/2020
Beschluss:
Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Art der Nutzung in der Sonderzone 2 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Ellwanger Str.“ für die Nutzungen Büro- und Dienstleistung (ohne Verkauf), Anlagen für sportliche Zwecke im geplanten Obergeschoss bzw. Erdgeschoss des Visiopark-Gebäudes wir zugestimmt. Vollständige Pläne sind dem Stadtrat vorzustellen.
Hinsichtlich des Grundstücksverkaufes (Beschluss vom 23.10.2019) wird eine Bauverpflichtung dahingehend festgeschrieben dass mindestens 6 Kinosäle zu errichten sind. Eine Ansiedlung von Einzelhandel darf nicht erfolgen.