Beschluss:

 

Einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von der festgesetzten Art der Nutzung in der Sonderzone 2 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Ellwanger Str.“ für die Nutzungen Büro- und Dienstleistung (ohne Verkauf), Anlagen für sportliche Zwecke im geplanten Obergeschoss bzw. Erdgeschoss des Visiopark-Gebäudes wir zugestimmt. Vollständige Pläne sind dem Stadtrat vorzustellen.

Hinsichtlich des Grundstücksverkaufes (Beschluss vom 23.10.2019) wird eine Bauverpflichtung dahingehend festgeschrieben dass mindestens 6 Kinosäle zu errichten sind. Eine Ansiedlung von Einzelhandel darf nicht erfolgen.