Beschluss:

 

Die Stadt Dinkelsbühl übernimmt das Eigentum und die Baulast der Ihr von der Teilnehmergemeinschaft Sinbronn II zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege einschließlich der Durchlässe.

 

Die Baulast richtet sich nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Weganschlüsse sowie der Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.

 

Die große Kreisstadt Dinkelsbühl übernimmt ferner das Eigentum und die Unterhaltungslast aller ihr im Verfahrensgebiet zugewiesenen Gewässer, Gräben, Landschaftspflegeflächen, Freizeit- und Erholungsanlagen sowie der von der Teilnehmergemeinschaft zur Entwässerung und Sicherung der Vorflut gelegten Rohrleitungen.

Die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung richtet sich nach den wasserrechtlichen Bestimmungen.