Vorab wurde über folgenden Beschluss abgestimmt:

 

Es besteht keine Verpflichtung zu einer Zisterne.

 

 

Ja            17                                          Nein      4                                             Anwesend 21

 

 

Beschluss:

 

Abwägung:

 

Die bei der öffentlichen Auslegung aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingereichte Stellungnahme ist aufgefächert in 13 Punkten in der linken Spalte der Anlage 01 beschrieben. Die 21 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie auch die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sind in einer Anlage 02 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei beiden Anlagen (01 und 02) steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen (im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht) in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. den Anlagen 01 und 02 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes „Schellenheckfeld-Süd“ vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Billigung:

 

Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit den Anlagen 01 (Teil 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit/Bürger) und 02 (Teil 2 – Beteiligung der Behörden, Träger öff. Belange, Nachbargemeinden) der Bebauungsplan Schellenheckfeld-Süd in der Fassung vom 22.01.2020 selbst und die Begründung vom 22.01.2020.

 

Satzungsbeschluss:

 

Der vom Planungsbüro TB Markert – Nürnberg gefertigte Bebauungsplan „Schellenheckfeld-Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan bzw. mit den Teilen PLAN im Maßstab 1 : 500, A. PLANZEICHEN, B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, C. DARSTELLUNGEN ALS HINWEIS (ohne Festsetzungscharakter) samt Verfahrensvermerken in der Fassung vom 22.01.2020 wird hiermit gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen – der Satzungstext ist auf dem Bebauungsplan zwischen A. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN und B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN enthalten.

 

Weiteres Verfahren:

 

Die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie Nachbargemeinden, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich (durch eine amtliche Bekanntmachung in der Fränkischen Landeszeitung) bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.