Sitzung: 22.01.2020 SR/001/2020
Allgemeiner Bericht zur Stadt Dinkelsbühl –
Herr Staufinger:
Nachdem die
Stadtratssitzung im Februar vom Haushalt 2020 geprägt sein wird, haben wir
bereits im letzten Jahr verwaltungsintern vereinbart, dass im Januar der
„Klimaschutz“ Thema im Stadtrat sein soll.
Ich möchte Ihnen
deshalb stichpunktartig einen kurzen Überblick geben, was seitens der
Stadt Dinkelsbühl (samt Außenstellen) in Sachen Klimaschutz in letzter Zeit
bereits alles in die Wege geleitet wurde, und was für die Zukunft noch geplant
ist.
Was wird bereits gemacht:
-
Im Blickpunkt wird schon seit längerem regelmäßig über regionale Produzenten
bzw. Einrichtungen berichtet – damit soll ein Bewusstsein für regionale
Lebensmittel, Handwerk, Produkte und Dienstleistungen geschaffen werden:
·
Milch/Käse Fam. Weber, Oberhard; Hausertsmühle
·
Veranstaltung „Tag des Bieres“ mit den drei
Dinkelsbühler Brauereien
·
monatliche Serie mit Vorstellung der
Wochenmarkt-Beschicker im Blickpunkt
Hierzu
jetzt ab 2020 zusätzlich eine neue Reihe „Dinkelsbühl regional“ – jeden Monat
steht ein Produkt im Mittelpunkt unter dem Motto „original, regional, bewusst
und nachhaltig“; es geht dabei z.B. von Streuobst, Holz und Handwerk über
Gärten und Wasser bis hin zu Nudeln, Eier und Fisch;
- Beschluss des
Stadtrates: Verwendung von Mehrweggeschirr bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen
zur Vermeidung von Plastikmüll
Im Rathaus:
-
Transfair-Kaffee bei OB Dr. Hammer
-
regionale Getränke wie Hesselberger
-
regionale Caterer (Getränke und Essen) bei Veranstaltungen
-
regionale Produkte für Gäste und Jubilare, z.B. Töpferei Kiehn
-
Anschaffung von Kulis aus Holz (Bambus) anstelle aus Kunststoff
-
E-Bike als Dienstfahrrad – wird oft und gerne verwendet
-
Kuverts aus Recyclingpapier mit blauem Engel
- Umstellung seit
01.01.2020: komplette Beschaffung benötigter Literatur
(z.B. Gesetze, Ergänzungslieferungen) über
den örtlichen Buchhandel
– Transportvermeidung/Paketdienste + Geld
bleibt vor Ort
Pflegeheim:
- Bezug von
Metzgereien und Bäckereien vor Ort - 100% regional
- Kartoffeln + Eier
vom Bauern aus dem Umfeld - 100%
regional + Bio
- Kaffee vom Eine
Welt Laden - Fair Trade
Problem: Keine adäquate finanzielle Berücksichtigung
durch die Kassen
Stadtbibliothek:
Umstellung bereits
erfolgt – Belege werden jetzt auf phenolfreiem Papier ausgedruckt
Landestheater:
Die Lichtanlagen
auf der Freilichtbühne wurden im Sommer auf LED ausgetauscht - stromsparend und
effizienter
TSD:
-
Flyer
werden klimaneutral gedruckt, das bedeutet, dass die CO2-Emissionen des
Druckauftrags wieder ausgeglichen werden (z.B. durch Aufforstungsmaßnahmen).
Allgemein:
Ø
Carsharing
Ø
Gaisfeld
IV: Fassaden- und Dachbegrünung sowie Entsiegelung, Entfernung der Kiesflächen
und Verbesserung der Durchgrünung der Hausgärten
SWD
-
Ökostrom
im Angebot – Verbraucher kann bewusst umstellen
-
Förderprogramm
für alte Haushaltgeräte
-
Energieberatung
-
Neu:
Förderprogramm für E-Autos und E-Lastenräder
-
Neu:
Förderprogramm für Wallboxen
Was könnte man noch machen:
Hauptverwaltung:
- Nachdenken über
Recyclingpapier anstelle von weißem Papier im Rat-
haus
- weitere
Umstellung der Beleuchtung auf LED
- prüfen derzeit
umweltfreundlichere Putzmittel
Landestheater:
-
Plastiktrinkhalme
in der Gastro abschaffen
Allgemein:
Ø
Abschaffung
der „Coffee to go“-Becher in Dinkelsbühl – Doberstein/Citymarketing
Ø
Natürlich
ganz wichtig bei der CO2-Reduzierung: Kampf um die Wiederbelebung der
Bahntrasse
Was kann ein Klimaschutzbeauftragter tun
(Verweis auf TOP 14)?:
-
Steuerung
und Koordination der Umsetzung sowie Vernetzung sämtlicher
Klimaschutzaktivitäten
-
Erstellung
eines Klimaschutzkonzeptes
-
Regelmäßige
Kontrolle der Zielerreichung und ständige Verbesserung der Abläufe und
Instrumente
-
Darstellung
und Kommunikation aller Klimaschutzaktivitäten für die Bürgerinnen und Bürger
Mäharbeiten von städtischen Blühwiesen,
Grünanlagen abgestuft nach der Bedeutung der Fläche – Bericht von Frau Vonhold:
Auf der Inselwiese
und die Grünflächen an der Alten Neustädtleiner Straße, der Feuchtwanger
Straße, der Luitpoldstraße, an der Schwedenwiese und am Freibad werden einmal
im Jahr, Anfang Juli, von einem Landwirt gemäht. Der Landwirt speist mit dem
Grüngut seine Biogasanlage.
Lediglich die
Malywiese wird aufgrund der verschiedenen Veranstaltungen in der Stadt öfter gemäht.
Der BUND
Naturschutz hat angeboten, die Inselwiese nach naturschutzfachlichen
Gesichtspunkten zu mähen. Es liegt aber noch keine Antwort vor.
Das
Straßenbegleitgrün und Randstreifen im öffentlichen Raum werden aus
Sicherheitsgründen alle 4-5 Wochen mit einem Schlegelmäher mit Mulcher
(Amazone- Grashopper Schlegelmulcher = Großflächenmäher) gemäht, das Grüngut
wird aufgefangen und in der Kompostieranlage in Schopfloch entsorgt.
Die Spielplätze
werden ebenfalls aus Sicherheitsgründen wöchentlich mit dem Schlegelmäher
gemäht. Das Grüngut wird aufgefangen und entsorgt.
Im Stadtpark wird
einmal im Jahr, Anfang Juli vor der Kinderzeche, mit Mähroboter oder
Schlegelmäher gemäht. Das Grüngut wird aufgefangen und entsorgt.
Die Böschung am
Schallschutzwall Gaisfeld und der Damm am Campingplatz werden einmal im Jahr
mit dem Mähroboter (Sichelmäher) gemäht. Aufgrund der steilen Hanglage kann
hier nur der Mähroboter eingesetzt werden.
Die Blühwiesen
werden im Frühjahr abgerecht, nachdem der Samen ausgefallen ist. Es erfolgt
keine Mahd.
In der Altstadt
wird die Blühwiese am Muckenbrünnlein aus ästhetischen Gründen einmal im Jahr
mit Balkenmäher gemäht.
Die Blühstreifen
zwischen den Parkplätzen auf dem Parkplatz „Larrieder Straße“ werden erst nach
dem Ausfall der Samen abgerecht damit sich die Blumen vermehren können. Nur im
Randbereich wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Ästhetik gemäht. Diese
Blühwiesen müssen im Lauf der Zeit aber noch ausgemagert werden, da der Boden
in der Vergangenheit gut gedüngt wurde.
Auf dem
Straßenbegleitgrün an der Ellwanger Straße werden noch Pflanzmaßnahmen
vorgenommen werden. Hier sind höhere Blütenstauden, ähnlich wie an der „Alten
Promenade“ Rosen, Lavendel, Salbei geplant. Die Fläche soll repräsentativ und
trotzdem interessant für Bienen und Insekten gärtnerisch gestaltet werden.
Verpachtung von landwirtschaftlichen
Grundstücken – Bericht von Frau Sellner:
A) Überblick
über die städtischen Flächen, die an Landwirte verpachtet sind:
a.
ca. 230 landwirtschaftliche
Pachtverträge
(= ca. 300 Grundstücke
– inklusive kleiner Teilflächen)
mit einer gewöhnlichen Laufzeit von 6 Jahren
Bei dieser Laufzeit haben die Pächter die Möglichkeit, sich an den vielfältigen
Möglichkeiten des Bayerischen Kulturlandschaftsprogrammes und des
Vertragsnaturschutzprogrammes der Unteren Naturschutzbehörde zu beteiligen.
b.
Restlaufzeiten der Pachtverträge: in den kommenden Jahren laufen aus:
2020: 4
2021: 21
2022: 18
2023: 18
c.
Flächengrößen (all-in):
ca. 2 ha und größer: ca. 19 Grundstücke
1 bis 2 ha: ca. 35 Grundstücke
5000 m² - 1 ha: ca. 64 Grundstücke
1000 m² - 5000 m²: ca. 151
Grundstücke
unter 1000 m²: ca. 45 Grundstücke
B) vor
Neuverpachtung:
- Vororttermin:
Besichtigung der Flächen
- Dokumentation und
- ggf. Vermerk bzgl. Tauglichkeit als Ausgleichsfläche
C) Neuverpachtung
bisher:
a.
Weiterverpachtung
an bisherigen Landwirt, wenn landwirtschaftlicher Betrieb noch besteht
und keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind (zuverlässig).
b.
Verpachtung
an anderen Landwirt, wenn …
… dieser andere Landwirt in den letzten Jahren mehrfach Bewirtschaftungsflächen
durch städtische Maßnahmen verloren hat.
…vorzeitige Beendigung eines anderen Vertrages erforderlich ist als „Ersatz“-
fläche z. B. bei Übernahme von einem Pachtverhältnis bei Erwerb von
Grundstücken im Gaisfeld
…ggf. besondere ökologische Auflagen von Seiten der UNB zu erfüllen sind, die
der bisherige Landwirt nicht erfüllt - z.B. Bewirtschaftung der Fläche zur
Umsetzung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen
D) Kriterien
/ Auflagen zur Bewirtschaftung:
bisher bereits im
Pachtvertrag enthaltene Formulierungen:
·
Auf
dem Grundstück vorhandene Bäume und Hecken müssen unbeschädigt erhalten
bleiben; darauf ist besonders bei der Bewirtschaftung des Grundstücks Rücksicht
zu nehmen. = Thema: Landschaftselemente bewahren
·
Eine
Umwandlung in der Kulturart des Grundstückes ohne Genehmigung der Ver-pächterin
ist nicht gestattet.
·
Der
Pächter verpflichtet sich, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu
verzichten.
künftig außerdem unter Berücksichtigung der Flächengrößen, Lagen und Zuschnitt,
in Abstimmung mit dem Bauernverband und in Anlehnung an das Projekt
„Fairpachten“ der NABU-Stiftung:
(1)
Verpachtung
nur an Haupterwerbslandwirte bzw. Landwirte mit Viehhaltung:Auf
Hinweis von Stadtrat H. Piott gestrichen.
(2)
Verzicht
auf Ausbringung von Klärschlamm
Verzicht auf Grünlandumbruch
Nassstellen erhalten
Verzicht auf Pflanzenschutz im Grünland
(3)
zudem
auf Ackerflächen:
- Regelungen zur Fruchtfolge (mindestens 3-gliedrig, maximal alle 3 Jahre Mais)
- Anlegen eines Blühstreifens bei Maisanbau mit mindestens 3 Metern Breite und
bei Flächen über 1,5 Hektar
- Winterbegrünung mit Untersaaten oder Zwischenfrüchten
Der Spagat
konventioneller Landwirtschaft und Naturschutz ist zu meistern. Dabei sind aus
unserer Sicht nur diejenigen Auflagen sinnvoll, die wir selbst kontrollieren
können.
Ökokonto:
Allgemein:
Nach dem BNatSchG müssen
erhebliche Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt vom Verursacher
vermieden und unvermeidliche Beeinträchtigungen durch Ersatzmaßnahmen
ausgeglichen werden.
„kein
Dinkelsbühler Ökokonto“:
Dies ist nur
bedingt richtig. Die Stadt Dinkelsbühl hat derzeit ein Ausgleichsflächen-Plus
von einem knappen Hektar bei der Naturschutzbehörde verzeichnet, das für notwendige
Eingriffe in den Naturhaushalt bei anderen Vorhaben verwendet werden kann.
Auch der ökologischen Mehrwert für das Projekt „Baumpatenschaften“ wird
fachmännisch bewertet und die ermittelten Wertpunkte der Stadt gutgeschrieben
(jetzt Ackerfläche, künftig Streuobstwiese mit Blühwiese und extensiver
Bewirtschaftung).
zum Thema Baumpatenschaften:
·
eingegangen
sind bislang circa 90 Erklärungen auf Übernahme einer Patenschaft
·
Umsetzung
in drei Abschnitten:
- Frühjahr 2020: Radwang mit ca. 44 Obstbäumen
- Herbst 2020: Gaisfeld nähe RÜB: ca. 35 Obstbäume
- Frühjahr 2021: Radwang mit ca. 43 Obstbäumen
Wald
Forsteinrichtung
für den öffentlichen Wald:
gesetzlicher Auftrag, den Wald vorbildlich zu bewirtschaften Bestandsaufnahme
und „Maßnahmenkatalog“ (wie Entnahme, Verjüngung, langfristige Ziele)
Um Maßnahmen dem Ökokonto gutschreiben zu können, muss die (vorgegebene)
sachgemäße bzw. vorbildliche Waldbewirtschaftung überschritten werden.
Die Stadtverwaltung
arbeitet hier eng mit den Förstern zusammen und ist in einem regen Austausch,
wo welche Maßnahmen umgesetzt werden.
Lichtverschmutzung, Insektenschutz und
Beleuchtung – Bericht von Herr Karl
Präsentation siehe
Anlage zu Top 15.