Beschluss:

Mit der geplanten Bebauung besteht grundsätzlich Einverständnis. Der Bauantrag ist nach Vorliegen im Ausschuss vorzustellen. Die Bebauung hat sich an dem örtlichen Erscheinungsbild zu orientieren. Die Erschließung kann entweder über die bestehende Zufahrt erfolgen oder vom Süden aus (Flur-Nr. 135/1)