Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der östlichen Baugrenze wird zugelassen. Eine neue Zufahrt über die Wassertrüdinger Straße darf nicht erfolgen. Die Zufahrt muss von Flur-Nr. 1527/3 sichergestellt werden.