Beschluss:

 

Die beiliegende Neufassung der Geschäftsordnung ab dem 01.05.2020 wird erlassen; sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Vor der endgültigen Abstimmung über die Geschäftsordnung wurde zunächst über folgende Einzelanträge abgestimmt:

 

§ 5: Es bleibt bei der in der Neufassung vorgesehenen Formulierung, dass eine Fraktion mindestens drei Mitglieder haben muss.

 

JA

NEIN

Anwesend

16

9

25

 

 

§ 13 Ziffer 4, Buchstabe C, umfasst die Gebäudeklassen 1-3, so wie in der Neufassung vorgesehen.

 

JA

NEIN

Anwesend

10

5

25

 

 

§ 25: Form der Einladung: Es soll nur elektronisch geladen werden.

 

JA

NEIN

Anwesend

20

15

25

 

 

§ 25 Form der Einladung: Es wurde über Nachfolgenden Vorschlag des Gemeindetages abgestimmt.

 

Schriftliche oder elektronische Ladung, Einsatz eines Ratsinformationssystems

 

(1) 1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem)[1]) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

 

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

 

(3) 1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

 

(4) 1Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

 

JA

NEIN

Anwesend

25

0

25

 

Hinweis: Auf Nachfrage von OB Dr. Hammer wurde festgestellt, dass die Stadträte Heinrich Piott und Markus Scheider ihre Ladungen in schriftlicher Form erhalten möchten