Beschluss:

 

Abwägung:

 

Aus der Bürgerschaft (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind bei der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingereicht worden. Die 9 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 01 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei der Anlage steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen (im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht) in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. der Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.


 

Billigung:

 

Gegenstand dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit der Anlage 01 (Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ (Anlage 02) in der Fassung vom 20.05.2020 und die Begründung (Anlage 03) in der Fassung vom 20.05.2020. Bestätigt wird von Seiten des Stadtrates im Übrigen auch die Immissionsschutz-Untersuchung (Anlage 04) durch Herrn Behringer vom TÜV-SÜD vom 17.01.2020 bzgl. Geruch wegen der benachbarten Zentralkläranlage (wegen eines Einwandes vom Landratsamt (SG 41 – Immissionsschutz, Punkt 2 in Auftrag gegeben – vgl. Seite 20 der Abwägungstabelle nach Anlage 01). Zu den Planunterlagen gehören die Schalltechnische Untersuchung der SoundPLAN GmbH vom 17.06.2019 und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom Büro für Naturschutzplanung und ökologische Studien (Diplom-Biologe Ulrich Meßlinger) vom 29.03.2018 (die Schalltechnische Untersuchung und der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurden vom Stadtrat schon beim Aufstellungsbeschluss am 24.07.2019 bestätigt).

 

Satzungsbeschluss:

 

Die vom Planungsbüro Härtfelder-IT GmbH – Bad Windsheim gefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Kreuzespan“ mit integriertem Grünordnungsplan bzw. mit den Teilen A. PLANTEIL im Maßstab 1 : 1000, B. PLANZEICHEN, C. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, D. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN, HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN samt Verfahrensvermerken in der Fassung vom 20.05.2020 wird hiermit gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen – der Satzungstext ist auf dem Bebauungsplan zwischen B. FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN und C. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN enthalten.

 

Weiteres Verfahren:

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich (durch eine amtliche Bekanntmachung in der Fränkischen Landeszeitung) bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.