Beschluss:

 

Mit dem Kostenansatz 1.725.758 € besteht Einverständnis.

 

Mit einer Kostensteigerung um 694.563 € ist auf Grund der Uranentsorgung zu rechnen.

 

Für die Leistungsphase 3 – 9 werden die Kosten für das Planungshonorar auf pauschal 245.000 € netto festgesetzt