Beschluss:

 

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Dinkelsbühl „Stadtwerke Dinkelsbühl“ wird mit Wirkung zum 01.07.2020 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst; die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Gleichzeitig tritt damit die Eigenbetriebssatzung vom 27.10.2011 außer Kraft.