1.       OB Dr. Hammer teilt mit, dass bei der geplanten Baumaßnahme Ehrmann in Esbach, die Zufahrt abweichend vom Bauausschussbeschluss nicht im Süden sondern im Osten vorgenommen werden kann. Verkehrsbehörde und Polizei sehen bei dieser Zufahrtsvariante keine Verkehrsgefährdung.

2.       Bei dem  „grünen Haus“ Klostergasse 10 wurde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ein Vergleich dahingehend erzielt, dass das Haus in einer altstadtverträglichen Farbe umgestrichen wird. Hierfür wurden 4 Vergleichsfälle zur Auswahl vorgeschlagen, aus denen der Bauherr wählen kann. Die Kosten für den Farbanstrich trägt die Stadt.

3.       OB Dr. Hammer informiert darüber, dass die Regelung im neuen Bußgeldkatalog hinsichtlich Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen nichtig wären. Er erwartet, dass vom Verkehrsministerium entsprechende Vollzugshinweise über den weiteren Umgang mit „Altfällen“ ab dem 28. April erfolgen werden.

4.       In der Segringer Straße 28 ist eine Nutzungsänderung des ehemaligen Ladens in eine Bodega geplant. Nachdem die nächste Bauausschusssitzung erst im September sein wird, wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung im Verwaltungsverfahren zu erteilen.