Beschluss:

Mit der Vergabe der Ingenieurleistungen zu den Bedingungen des vorgenannten Angebotes besteht Einverständnis.

Es wird beschlossen, auf der Basis des Angebotes einen Ingenieurvertrag abzuschließen für die Leistungsphasen 1 – 4; dies entspricht Honorarkosten von 44.983,24 EUR.