Beschluss:

Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) keine Stellungnahmen, Hinweise, Änderungsvorschläge oder Einwendungen von den BürgerInnen vorgetragen wurden. Die dagegen während der öffentlichen Auslegung eingereichten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie auch die Stellungnahmen der Nachbargemeinden (vgl. § 2 Abs. 2 BauGB) sind in einer Anlage 01 zu diesem Beschluss beschrieben bzw. zusammengefasst. Bei der Anlage 01 steht die Antwort des Stadtrates zu den Hinweisen, Bedenken, Anregungen und Einwendungen in der rechten Spalte. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates lt. der Anlage 01 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weidelbach-West“ vorgebrachen Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht.

 

Grundlage dieses Beschlusses sind außer der Abwägung der verschiedenen Belange bzw. der vorgebrachten Bedenken und Einwendungen mit der Anlage 01 (Beteiligung der Behörden) der Plan zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 22.07.2020 selbst, die Begründung und der Umweltbericht vom 22.07.2020, sowie die bei der öffentlichen Auslegung mit ausgelegene spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage innerhalb der Flst.Nr. 179 Gmkg. Weidelbach vom 28.06.2019, und der Prüfbericht mit dem Blendgutachten vom 06.03.2020.

 

Die vom Planungsbüro Härtfelder-IT GmbH, 91438 Bad Windsheim, Seb.-Münster-Str. 6 gefertigte 18. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 22.07.2020, mit Begründung und Umweltbericht vom 22.07.2020 wird hiermit verbindlich festgestellt. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf folgenden Bereich: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weidelbach-West“ bzw. auf Flst. 179 Gmkg. Weidelbach.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Änderungsvorschläge, Einwendungen oder auch nur Hinweise vorgetragen haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.