Sitzung: 22.07.2020 SR/006/2020
Vorlage: 3/087/2020
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des aufzustellenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“ zu
ändern (= 20. Änderung).
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark
Mühlbuck“.
Geplant ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) gemäß §
1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Die
Größe des Änderungsbereiches umfasst laut Angaben des Planungsbüros
5,5894 ha.
Der Geltungsbereich der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist dargestellt
in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 22.07.2020.
Der Geltungsbereich der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen mit den Flur-Nrn. 138, 139 und 142
sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 140 und 141 der Gemarkung
Weidelbach und hat eine Größe von 5,5894 ha, wovon insgesamt 4,0556 ha mit
Photovoltaik‑Modulen überbaut werden sollen. Die räumliche Abgrenzung
erfolgt im Norden durch den angrenzenden Waldbestand, im Osten durch die
Autobahn A7, im Süden durch den Autobahnparkplatz „Mühlbuck“ bzw. durch den
öffentlichen Feld- und Waldweg „Oberer Hutteilweg“ (Bestandsverzeichnis-Nr.
1245) und im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Weidelbach (Bayern) und
Baden-Württemberg. Das Plangebiet liegt ca. 700 m westlich von Weidelbach.
Derzeit stellt der rechtskräftige
Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“ eine Fläche für die
Landwirtschaft bzw. eine Fläche für Freizuhaltende Talräume dar. Das Vorhaben
Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaik“ macht nun die
Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der Erarbeitung des
Planvorentwurfes hat der Vorhabenträger das Planungsbüro PUNCTOplan, Augsburger
Straße 17, 86551 Aichach, beauftragt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den
Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl im
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark
Mühlbuck“ in der Fassung vom 22.07.2020 und beschließt, den Vorentwurf in der
Fassung vom 22.07.2020 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß §
2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch
die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl
(auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl kann sowohl der Plan-Vorentwurf
als auch die Begründung und der Umweltbericht als pdf-Dokument während der
Auslegungszeit heruntergeladen werden - Internetadresse:
www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/
stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.