Beschluss:

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“ zu ändern (= 20. Änderung).

 

Die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“.

 

Geplant ist die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Die Größe des Änderungsbereiches umfasst laut Angaben des Planungsbüros 5,5894 ha.

 

Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 22.07.2020.

 

Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen mit den Flur-Nrn. 138, 139 und 142 sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 140 und 141 der Gemarkung Weidelbach und hat eine Größe von 5,5894 ha, wovon insgesamt 4,0556 ha mit Photovoltaik‑Modulen überbaut werden sollen. Die räumliche Abgrenzung erfolgt im Norden durch den angrenzenden Waldbestand, im Osten durch die Autobahn A7, im Süden durch den Autobahnparkplatz „Mühlbuck“ bzw. durch den öffentlichen Feld- und Waldweg „Oberer Hutteilweg“ (Bestandsverzeichnis-Nr. 1245) und im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Weidelbach (Bayern) und Baden-Württemberg. Das Plangebiet liegt ca. 700 m westlich von Weidelbach.

 

Derzeit stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“ eine Fläche für die Landwirtschaft bzw. eine Fläche für Freizuhaltende Talräume dar. Das Vorhaben Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaik“ macht nun die Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der Erarbeitung des Planvorentwurfes hat der Vorhabenträger das Planungsbüro PUNCTOplan, Augsburger Straße 17, 86551 Aichach, beauftragt.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl billigt den Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dinkelsbühl im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Mühlbuck“ in der Fassung vom 22.07.2020 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 22.07.2020 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl (auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl kann sowohl der Plan-Vorentwurf als auch die Begründung und der Umweltbericht als pdf-Dokument während der Auslegungszeit heruntergeladen werden - Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/

stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.