Sitzung: 04.12.2013 BGUA/010/2013
Vorlage: VI/116/2013
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Sämtliche Erschließungsmaßnahmen sind auf Kosten des Bauherrn vorzunehmen. Im Genehmigungsverfahren sind Stellplätze, Entwässerung etc. nachzuweisen.