Beschluss:

Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters Nebengebäude um 30 m² wird zugestimmt. Die Dachform des Nebengebäudes (Carport, Durchgang und Gartenhaus) ist entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan: Zeltdach 30° bis 45°, Pultdach 30° bis 45°oder Satteldach 45-52 ° auszuführen. Ansonsten wird das Einvernehmen für das Bauvorhaben erteilt.

Das Gerätehaus soll so situiert werden, dass es rechteckig im Abschluss zur Straße platziert wird.