Beschluss:

 

Es wird beschlossen, ab sofort bei allen Wahlen und Volksentscheiden generell eine Entschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) wie folgt auszubezahlen:

 

  • Entschädigung i.H.v. 30 € für die am Wahltag tätigen Mitglieder der Wahlvorstände.
  • Pauschalbetrag i.H.v. 20 € für den Wahlvorsteher und seinen Stellvertreter als Ausgleich für die Teilnahme an einem separaten Schulungstermin und die Fahrtkosten (zu Schulungstermin und Unterlagen ins Rathaus bringen).
  • Für den Tag nach der Wahl erhalten dann noch tätige Mitglieder der Wahlvorstände eine Entschädigung i.H.v. 20 €. Städtische Bedienstete, die am Tag nach der Wahl während ihrer Dienstzeit mit Auszählungsarbeiten beschäftigt sind, erhalten für diesen Tag kein Erfrischungsgeld.