Beschluss:

 

Mit der lt. Schreiben der Teilnehmergemeinschaft Bernhardswend II vom 08.11.2012 erbetenen Einziehung von Wegen und Wegteilen (durch die Stadt Dinkelsbühl) besteht Einverständnis. Die Absicht der Einziehung ist ortsüblich bekannt zu machen. Nach der Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten Einwendungen geltend gemacht werden ergeht mit gesondertem Beschluss die Einziehungsverfügung.