Beschluss:

Der öffentliche Feld- und Waldweg F 172 wird entsprechend dem Vortrag im Sachverhalt (Textteil nach „Es bedarf folgender Verfügung“) auf eine Teillänge von 161 m zur Gemeindeverbindungsstraße aufgestuft und wird damit Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße G 40.