Sitzung: 05.02.2014 BGUA/001/2014
Vorlage: VI/016/2014
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Traufhöhe und Überschreitung der östlichen Baugrenze werden zugelassen.