Beschluss:

 

Abwägung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen, Änderungsvorschläge oder Einwendungen aus der Bürgerschaft bzw. von Privatpersonen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragen (es liegen keine Stellungnahmen vor).

 

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01 ab Seite 03 bis Seite 10 – rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf zur 17. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates (Anlage 01 – rechte Spalte) sind Bestandteil des vorliegenden Beschlusses.

 

Feststellungsbeschluss

Die vom Planungsbüro TB Markert Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB, Pillenreuther Str. 34, 90459 Nürnberg gefertigte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes – Plan in der Fassung vom 23.09.2020 wird hiermit verbindlich festgestellt.

 

Der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Begründung mit Umweltbericht vom 23.09.2020, die gutachterliche Stellungnahme „Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung“ vom 07.05.2020 des Ingenieurbüros Sorge - Nürnberg sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) für das geplante „Sondergebiet – Landesfinanzschule mit Schülerunterbringung“ vom 29.05.2020 beigegeben.

 

Weiteres Verfahren

Die Verwaltung wird beauftragt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Plan und Begründung mit Umweltbericht, sowie die gutachterliche Stellungnahme zum Lärmschutz sowie die saP) der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorzulegen.