Beschluss:

 

Die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht gemäß § 289 Abs. 1 HGB zum 31.12.2013 wird genehmigt.

 

Der Verlust für das Jahr 2013 in Höhe von 2.389,31 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.