Sitzung: 26.02.2014 SR/002/2014
Vorlage: IV/010/2014
Beschluss:
Gemäß Art. 35 StiftG wird die vorliegende Haushaltssatzung 2014 der Hospitalstiftung Dinkelsbühl erlassen und samt ihren Anlagen genehmigt. Der Finanzplan wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.