Beschluss:

 

Einziehungsverfügung

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg mit der Bezeichnung „Grenzweg“,

 

eingetragen im Bestandsverzeichnis für die öffentlichen Feld- und Waldwege mit der Nummer „F 955“ – nicht ausgebaut - FlNr. 1055 Gemarkung Seidelsdorf, Gemeinde: Stadt Dinkelsbühl/Stadtteil Seidelsdorf – Landkreis Ansbach, Länge 0,175 km, Baulastträger Stadt Dinkelsbühl,

 

hat jede Verkehrsbedeutung verloren und wird mit Wirkung zum 01.04.2014 als öffentliche Straße im Ganzen eingezogen. Die Fläche (Wegefläche) dient nur noch als innere Erschließung bzw. als Verbindungsweg zwischen der Hoffläche eines landwirtschaftlichen Anwesens am westlichen Ortsrand von Oberhard und einer etwas nördlich gelegenen aber dazugehörigen Betriebsstelle mit einer Biogasanlage (auf Flst.Nr. 1040 Gmkg. Seidelsdorf).

 

Die eingezogene Strecke beginnt an der Ortsstraße Ringstraße in Oberhard zw. FlNr. 1042 und 1056 Gmkg. Seidelsdorf und endet an der Landsgrenze Bayern/Baden-Württemberg zw. FlNr. 1042 und 1056 Gmkg. Seidelsdorf.