Sitzung: 12.03.2014 BGUA/002/2014
Vorlage: VI/026/2014
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Befreiungen hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung, Garagenstandort, Dachneigung und Kniestock werden zugelassen. Die Baulinie ist einzuhalten.