Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Aufzugsgauben sind ohne Läden auszubilden. Zwischen der 2. und 3. Fensterreihe sind „gefaltete“ Läden anzubringen. Das Tor sollte in der Höhe auf 2,30 m beschränkt werden, die Fenster sind in der Höhe um ca. 60 cm reduziert werden. Hinsichtlich der Tür zum Versorgungs-Abstellbereich im SO und der Gaubenbreiten (Backen) sind im Rahmen einer Bauberatung Verbesserungen zu erzielen.