• Stadtrat Dr. Lammel informierte über verbesserte Fördersätze für Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität. Die Stadt wird die Bedingungen und etwaige Umsetzungsmöglichkeiten prüfen.
  • Stadtrat Dr. Lammel bedauert, dass zu viel Obst von Bäumen auf öffentlichem Grund heuer leider liegen geblieben ist. Für nächstes Jahr werden effektivere Maßnahmen für die Obsternte in Angriff genommen. Angedacht sind hierbei, hoffentlich ohne Corona, die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen, so OB Dr. Hammer und Stadtrat Zech.
  • Stadtrat Zech fragte nach dem aktuellen Stand der Online-Bedarfsmeldung für Kindergärten. Kämmerer Wegert informiert, dass die Unterweisung der Kindergärtenträger in die Software für Mitte November geplant ist und der Start spätestens zum 1. Januar 2021 erfolgen soll.
  • Stadtrat Göttler wollte den genauen Stand zur geplanten Ortsumfahrung der B25 wissen. OB Dr. Hammer erläuterte, dass es eine neue Rechtsprechung im Verfahren zur Wasserrechtsrahmenrichtlinie gibt. Der Vorhabensträger, das Staatliche Bauamt Ansbach, hat sich deshalb dazu entschieden, eine gutachterliche Neubewertung vorzunehmen. Dies dient der Beschleunigung des Verfahrens und dem Umweltschutz und beweist, dass der Vorhabensträger absolut korrekt arbeitet. Auf die Frage des derzeitigen Engagements der Stadt, betont OB Dr. Hammer, dass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt außen vor ist, denn Vorhabensträger ist das Staatliche Bauamt und die Zuständigkeit beim Plangenehmigungsverfahren obliegt der Regierung von Mittelfranken. Letztere hat lediglich von der Stadtverwaltung die erneute Auslegung aufgrund der neuen eingearbeiteten gutachterlichen Bewertung gewünscht, welche bereits vor Wochen in der FLZ öffentlich bekanntgegeben wurde.
  • Stadtrat Heinrich Piott fragte an, was derzeit Richtung Obermeißling gebaut wird. Das Bauamt wird hierzu eine Rückmeldung geben.