Beschluss:

 

Mit dem Bau eines Gradierwerks besteht grundsätzlich Einverständnis. Demensprechende Anträge über die LAG „An der Romantischen Straße“ sind einzureichen und die Finanzierung zu klären. Im Rahmen des Haushaltes 2021 ist eine Detailplanung mit den heute angesprochen Fragen zu diskutieren.