Sitzung: 11.11.2020 BGUA/010/2020
Vorlage: 3/112/2020
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Dachliegefenster dürfen nur errichtet werden, wenn sie von öffentlichen Verkehrsflächen aus nicht einsehbar sind. Die Doppelgaube ist in zwei Einzelgauben umzuwandeln.