Sitzung: 11.11.2020 BGUA/010/2020
Vorlage: 3/114/2020
Beschluss:
Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis, wenn beim Bau die vorhandene Hangsituation berücksichtigt und auf Auffüllungen so weit wie möglich verzichtet wird. Die bestehende Ortsrandeingrünung im südlichen Bereich ist zu erhalten; der Erhalt ist in der Baugenehmigung als Nebenbestimmung aufzunehmen.