Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis, wenn beim Bau die vorhandene Hangsituation berücksichtigt und auf Auffüllungen so weit wie möglich verzichtet wird. Die bestehende Ortsrandeingrünung im südlichen Bereich ist zu erhalten; der Erhalt ist in der Baugenehmigung als Nebenbestimmung aufzunehmen.