Beschluss:

 

Es ist beabsichtigt, den „Weg zum Biotop“ mit der Flst.Nr. 231 Gmkg. Waldeck (Länge von 58,9 m) und den „Hufeisenweg“ auf die Teillänge von 315 m (Flst.Nr. 242) einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG). Nach der Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten Einwendungen geltend gemacht werden, wird die Einziehung verfügt.