Aufnahme ins Protokoll:

 

Stadträtin Held:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Gespräch mit den Bürgern und der Firma darauf hinzuwirken, dass den Lärmschutzbelangen Sorge getragen wird.

 

 

 

 

Beschluss:

Für den im Vorentwurf in der Fassung vom 28.05.2014 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB die 03. Änderung des Bebauungsplanes für das

 

„Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“

 

mit integriertem Grünordnungsplan und parallel dazu die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes lt. Planentwurf vom 28.05.2014 aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 28.05.2014.

 

Das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Parallelverfahren zusammen mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Grundlage des Verfahrens sind die Planvorentwürfe vom 28.05.2014. Der Aufstellungsbeschluss ist umgehend bekanntzumachen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt. In der gleichen Zeit sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“ und die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. den Bestimmungen des Baugesetzbuches im qualifizierten Verfahren aufgestellt.