Sitzung: 28.05.2014 SR/005/2014
Vorlage: VI/043/2014
Aufnahme ins
Protokoll:
Stadträtin Held:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Gespräch mit den Bürgern und der Firma darauf hinzuwirken, dass den Lärmschutzbelangen Sorge getragen wird.
Beschluss:
Für den im
Vorentwurf in der Fassung vom 28.05.2014 dargestellten Bereich wird nach § 2
Abs. 1 BauGB die 03. Änderung des Bebauungsplanes für das
„Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“
mit
integriertem Grünordnungsplan und parallel dazu die 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes lt. Planentwurf vom 28.05.2014 aufgestellt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
ist dargestellt in den heute vorgelegten Planvorentwürfen vom 28.05.2014.
Das nach dem
Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes ist das Parallelverfahren zusammen mit der 9. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen. Grundlage des Verfahrens sind die
Planvorentwürfe vom 28.05.2014. Der Aufstellungsbeschluss ist umgehend
bekanntzumachen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB wird in Form einer Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung durchgeführt. In der gleichen Zeit sind gem. § 4 Abs. 1
BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Die 3.
Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriegebiet WALDECK – OST“ und
die 09. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gem. den Bestimmungen des
Baugesetzbuches im qualifizierten Verfahren aufgestellt.