Beschluss:

 

1. Die Schulordnung der Städtischen Musikschule wird mit Wirkung zum 01.09.2014 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst, die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die seit 01.09.2001 geltende Schulordnung tritt zum 31.08.2014 außer Kraft.

 

 

2. Die Gebührenordnung der Städtischen Musikschule wird mit Wirkung zum 01.09.2014 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst, die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die bisher geltende Gebührenordnung tritt zum 31.08.2014 außer Kraft.