Beschluss:

Die Räume „Großer Schrannenfestsaal“ und „Kleiner Schrannensaal“ in der Schranne, sowie die „Wagenhalle“ und das „Foyer“ im Kinderzech‘ Zeughaus werden mit sofortiger Wirkung als Trauraum im Sinne des § 14 Personenstandsgesetz gewidmet.

 

Die Benutzungsbedingungen werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von der Verwaltung erarbeitet. Raummiete und ggf. notwendiger Zusatzaufwand werden von den Paaren getragen.