Sitzung: 17.11.2020 SR/009/2020
Vorlage: 2/070/2020
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Dinkelsbühl entspricht den
Vorschriften des
§ 77 KommHV. Mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2019
der Stadt Dinkelsbühl besteht Einverständnis. Die Ergebnisse werden gebilligt,
auf Einwendungen gegen die Haushaltswirtschaft wird verzichtet, die
Jahresrechnung wird daher mit beiliegendem Ergebnis gem. Art. 102 GO
festgestellt.