Beschluss:

Mit Bebauungsplan-Vorentwurf besteht Einverständnis. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat einen Beschluss für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch zu fassen. Die parallele Flächennutzungsplanänderung ist nach diesem Verfahren nicht erforderlich, da hier bereits Wohnbauflächen ausgewiesen sind.