In dieser Sitzung wurde die Holzhütte vor der Sonne nochmals thematisiert. OB Dr. Hammer wies darauf hin, dass die Hütte bereits Thema in der Septembersitzung gewesen sei.

Insbesondere stellten sich noch Fragen hinsichtlich der baurechtlichen Einschätzung und der erforderlichen Genehmigung. OB Dr. Hammer erläutert, dass es sich vorliegend um einen sogenannten „fliegenden Bau“ handle. Hier sei eine Baugenehmigung nicht erforderlich, sondern lediglich eine Ausführungsgenehmigung nach Art. 72 BayBO. Die Abnahme durch das Bauamt sei erfolgt. Die Hütte werde spätestens nach dem 6. Januar wieder abgebaut. Im Übrigen sei dies keine Dauereinrichtung. Eine Bewirtung dürfe aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ohnehin nicht erfolgen.