Beschluss:

 

Einziehungsverfügung

 

Die Ortsstraße (Gemarkung Sinbronn/Ortsbereich Bernhardwend)

 

1)       „Gartenweg“ mit der Bestandsverzeichnis-Nr. O 289 (aus FlNr. 1770),
– diese ist auf eine Länge von 21 m als Ortsstraße entbehrlich (bisherige Länge: 107 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 86 m Länge),

und die öffentlichen Feld- und Waldwege (Gemarkung Sinbronn/Ortsbereich Bernhardswend)

 

2)       „Schmidlingweg“ (nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 372 (aus FlNr. 1790)
– dieser ist auf eine Länge von 148 m als öffentlicher Feld- und Waldweg entbehrlich (bisherige Länge: 270 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 122 m Länge) –

3)       „Pfannenstielweg“ (nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 386 (aus FlNr. 1930) – -– dieser ist auf eine Länge von 185 m als öffentlicher Feld- und Waldweg entbehrlich (bisherige Länge: 702 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 517 m Länge) –

4)       „Alte Ortszufahrt“ (ausgebaut, 6 t Gesamtgewicht) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 383 (aus FlNr. 1935) – dieser ist als öffentlicher Feld- und Waldweg auf die gesamte Länge von 510 m entbehrlich – ,

5)       „Weg zur Alten Ortszufahrt“ (nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 384 (FlNr. 1936) – dieser ist als öffentlicher Feld- und Waldweg auf die gesamte Länge von 10 m entbehrlich – ,

6)      „Äußerer Sandfeldweg“ (nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 341 (aus FlNr. 1963) – dieser ist auf eine Länge von 142 m als öffentlicher Feld- und Waldweg entbehrlich (bisherige Länge:  685 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 543 m Länge)

haben jede Verkehrsbedeutung verloren und werden mit Wirkung zum 01.07.2014 als öffentliche Straßen gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen.

 

Einwendungen gegen die Einziehung der Wege/Wegteile wurden im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG (veröffentlicht in der Fränkischen Landeszeitung Nr. 36/2014 vom 13. Februar 2014) nicht erhoben.