Sitzung: 25.06.2014 BGUA/012/2014
Vorlage: VI/056/2014
Beschluss:
Einziehungsverfügung
Die Ortsstraße (Gemarkung
Sinbronn/Ortsbereich Bernhardwend)
1) „Gartenweg“ mit der
Bestandsverzeichnis-Nr. O 289 (aus FlNr. 1770),
– diese ist auf eine Länge von 21 m als Ortsstraße entbehrlich (bisherige
Länge: 107 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 86 m Länge),
und die öffentlichen Feld- und Waldwege (Gemarkung
Sinbronn/Ortsbereich Bernhardswend)
2) „Schmidlingweg“ (nicht
ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 372 (aus FlNr. 1790)
– dieser ist auf eine Länge von 148 m als öffentlicher Feld- und Waldweg
entbehrlich (bisherige Länge: 270 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur
noch 122 m Länge) –
3) „Pfannenstielweg“ (nicht
ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 386 (aus FlNr. 1930) – -– dieser ist auf
eine Länge von 185 m als öffentlicher Feld- und Waldweg entbehrlich (bisherige
Länge: 702 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 517 m Länge) –
4) „Alte Ortszufahrt“
(ausgebaut, 6 t Gesamtgewicht) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 383 (aus FlNr. 1935)
– dieser ist als öffentlicher Feld- und Waldweg auf die gesamte Länge von 510 m
entbehrlich – ,
5) „Weg zur Alten Ortszufahrt“
(nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 384 (FlNr. 1936) – dieser ist als
öffentlicher Feld- und Waldweg auf die gesamte Länge von 10 m entbehrlich – ,
6)
„Äußerer Sandfeldweg“ (nicht ausgebaut) - Bestandsverzeichnis-Nr. F 341
(aus FlNr. 1963) – dieser ist auf eine Länge von 142 m als öffentlicher Feld-
und Waldweg entbehrlich (bisherige Länge:
685 m – nach der Einziehung der Teilstrecke nur noch 543 m Länge)
haben jede Verkehrsbedeutung verloren und
werden mit Wirkung zum 01.07.2014 als öffentliche Straßen gem. Art. 8 Abs. 1
BayStrWG eingezogen.
Einwendungen gegen die Einziehung der
Wege/Wegteile wurden im Rahmen der Ankündigung nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG
(veröffentlicht in der Fränkischen Landeszeitung Nr. 36/2014 vom 13. Februar
2014) nicht erhoben.