Sitzung: 20.01.2021 SR/001/2021
Vorlage: RA/002/2021
Beschluss:
Die Satzung für die
öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl
(Wasserabgabesatzung – WAS) wird mit Wirkung zum 01.02.2021 entsprechend dem
als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst; die Anlage ist Teil dieses Beschlusses.
Mit Ablauf des
31.01.2021 tritt damit die Wasserabgabesatzung vom 27.02.2015 außer Kraft.