Beschluss:

 

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl (Wasserabgabesatzung – WAS) wird mit Wirkung zum 01.02.2021 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst; die Anlage ist Teil dieses Beschlusses.

Mit Ablauf des 31.01.2021 tritt damit die Wasserabgabesatzung vom 27.02.2015 außer Kraft.