Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die Befreiungen zur Errichtung der Dachgauben (gem. Vorlage 10.02.2021) und für den Standort der Garage werden zugelassen. Hinsichtlich der Anbindung der Dachterrasse soll mit dem Bauherrn noch eine Bauberatung stattfinden.