Sitzung: 25.06.2014 SR/007/2014
Vorlage: VI/061/2014
Beschluss:
Die lt. der
Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen jeweils in der rechten Spalte sind die
Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Im Rahmen der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein. Die
Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 sind Bestandteile
des Beschlusses.
Der Stadtrat
Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet mit
der Bezeichnung „Wassertrüdinger Straße Nord“ mit integriertem Grünordnungsplan
(und gesonderten Textteil), die Begründung, den Umweltbericht sowie die 06.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt
Dinkelsbühl, der Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der
Begründung mit den beschlossenen Änderungen und Ergänzungen jeweils in der
Fassung vom 28.05.2014 und beschließt die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die in den
Plänen eingezeichnete geplante Ostumgehung ist hier nur nachrichtlich
eingezeichnet.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von den
gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der Öffentlichen
Auslegung zu informieren.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgt erst, wenn das mit Schreiben vom 25.06.2014 in Aussicht gestellte Kaufoptionsrecht mit der Fa. Thannhauser + Ulbricht durch notariellen Vertrag nachgewiesen ist.