Beschluss:

 

Vorbehaltlich einer etwaigen Bewilligung durch die Bundesnetzagentur werden die Leistungen für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den festgesetzten Erschließungsgebieten entsprechend der Auswertung der Verwaltung vergeben; die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der Breitbanderschließung weiterer Stadtteile – entsprechend den Ausführungen von Stadtwerkleiter Karl – besteht Einverständnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für diese Stadtteile die erforderlichen Verfahrensschritte bis einschließlich Ausschreibung durchzuführen.

 

Das Ergebnis der Ausschreibung ist dem Stadtrat vorzulegen. Das Gremium wird dann entscheiden, welche weiteren Maßnahmen innerhalb des Haushaltsbudgets umgesetzt werden.