Beschluss:

Mit der Baumaßnahme besteht Einverständnis. Die im Sachbericht aufgeführten Abweichungen von der Baugestaltungssatzung werden zugelassen. Der Kellerhals und das Wirtshausschild sollen erhalten bleiben. Hinsichtlich der Erweiterung der Stellplätze wird mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen, damit möglicherweise einige Stellplätze in der benachbarten Tiefgarage angemietet werden können.