Beschluss:

 

1.      Abwägung – Behandlung der Stellungnahmen/Einwendungen von Trägern
 öffentlicher Belange und der Behörden

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Bürgerschaft keine Einwendungen oder Änderungsvorschläge vorgetragen wurden. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen (zum Vorbringen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / linke Spalte) – auf den Blättern 02 bis 28 jew. in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (Blätter 01 bis 29) sind Bestandteile des Beschlusses.

2.      Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Was die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gaisfeld III betroffenen Grundstücke / Grundstücksteilflächen (Flurnummern) sowie die Beschreibung zum räumlichen Geltungsbereich betrifft, gelten die Ausführungen in der Sachverhaltsdarstellung. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2013 lässt eine konkrete Erklärung diesbezüglich vermissen – die Erklärung des Stadtrates zum räumlichen Geltungsbereich und der betroffenen Flurnummern wird hiermit nachgeholt und mit Verweis auf die Aufstellung/Aufzählungen in der Sachverhaltsdarstellung bestätigt. Bei der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung ist die Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches und die Aufzählung der betroffenen Flurnummern nachzuholen.

3.      Billigung:

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf des Bebauungsplanes GAISFELD III“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 29.07.2014 und beschließt  den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

4.      Öffentliche Auslegung:

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung der vorgenannten Planvorentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt frühzeitig durch ortsübliche Bekanntmachung.


Unterrichtung der Behörden, der Nachbargemeinden und Träger
öffentlicher Belange:

 

Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

 

5.      Einstellung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 8. Flächennutzungsplan-Änderung der Stadt Dinkelsbühl aufzuheben und das Änderungsverfahren zur 8. FNP-Änderung aus nachfolgenden Gründen einzustellen.

Das Allgemeine Wohngebiet (WA) „GAISFELD III“ entwickelt sich grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan. Die marginalen Abweichungen des Flächennutzungsplanes werden im Hinblick auf die nicht gegebene Parzellenschärfe des Flächennutzungsplanes toleriert; ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erübrigt sich aus diesem Grund – zur weiteren Begründung wird auf die Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im Übrigen wurde die (8.) Flächennutzungsplanänderung im Aufstellungsbeschluss nicht explizit genannt und hat von daher aus rechtlicher Sicht nur dekorativ an der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange teilgenommen.