Sitzung: 29.07.2014 SR/008/2014
Vorlage: VI/069/2014
Beschluss:
1. Abwägung – Behandlung der
Stellungnahmen/Einwendungen von Trägern
öffentlicher Belange und der Behörden
Es wird festgestellt, dass von Seiten der Bürgerschaft keine Einwendungen oder
Änderungsvorschläge vorgetragen wurden. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen
Stellungnahmen (zum Vorbringen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange / linke Spalte) – auf den Blättern 02 bis 28 jew. in der rechten Spalte
sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und
Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die
Antworten bzw. Stellungnahmen des Stadtrates in der Anlage 01 (Blätter 01 bis
29) sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Was die vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gaisfeld III betroffenen Grundstücke
/ Grundstücksteilflächen (Flurnummern) sowie die Beschreibung zum räumlichen
Geltungsbereich betrifft, gelten die Ausführungen in der
Sachverhaltsdarstellung. Der Aufstellungsbeschluss vom 24.07.2013 lässt eine
konkrete Erklärung diesbezüglich vermissen – die Erklärung des Stadtrates zum
räumlichen Geltungsbereich und der betroffenen Flurnummern wird hiermit
nachgeholt und mit Verweis auf die Aufstellung/Aufzählungen in der
Sachverhaltsdarstellung bestätigt. Bei der Bekanntmachung zur öffentlichen
Auslegung ist die Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches und die
Aufzählung der betroffenen Flurnummern nachzuholen.
3. Billigung:
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den
Entwurf des Bebauungsplanes „GAISFELD
III“ in Dinkelsbühl, i.d.F. vom 29.07.2014 und beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Öffentliche
Auslegung:
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung der
vorgenannten Planvorentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern
wird hierbei Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt frühzeitig
durch ortsübliche Bekanntmachung.
Unterrichtung der Behörden, der
Nachbargemeinden und Träger
öffentlicher Belange:
Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung
erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
5.
Einstellung des Verfahrens zur 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes
Die Stadt Dinkelsbühl beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB die 8. Flächennutzungsplan-Änderung
der Stadt Dinkelsbühl aufzuheben und das Änderungsverfahren zur 8. FNP-Änderung
aus nachfolgenden Gründen einzustellen.
Das Allgemeine Wohngebiet (WA) „GAISFELD III“ entwickelt sich grundsätzlich aus
dem Flächennutzungsplan. Die marginalen Abweichungen des Flächennutzungsplanes
werden im Hinblick auf die nicht gegebene Parzellenschärfe des
Flächennutzungsplanes toleriert; ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan
erübrigt sich aus diesem Grund – zur weiteren Begründung wird auf die
Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im Übrigen wurde die (8.)
Flächennutzungsplanänderung im Aufstellungsbeschluss nicht explizit genannt und
hat von daher aus rechtlicher Sicht nur dekorativ an der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher
Belange teilgenommen.