Sitzung: 21.04.2021 SR/004/2021
Vorlage: 3/036/2021
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen lt. der Abwägungstabelle in der Anlage 01
(rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen bzw. den
Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (linke
Spalte) zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung
aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der
frühzeitigen öffentlichen Auslegung gegenüber dem Plan-Vorentwurf zur 19.
Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend
gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die
schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich
und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt.
der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen in der rechten Spalte sind die
Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung – und damit Bestandteil
des vorliegenden Beschlusses.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf der 19. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Darstellung
einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für den Bereich
„Solarpark Veitswend“ (Anlage 02) in der Fassung vom 21.04.2021.
Öffentliche
Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
durchzuführen.
Über die öffentliche Auslegung wird durch ortsübliche
Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung
auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl informiert. Der Planentwurf als auch die
Begründung und der Umweltbericht, die Abwägung des Stadtrates zu den
Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen können im
Übrigen während der Auslegungszeit von einem Monat nicht nur im Rathaus,
sondern auch auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl unter www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/ eingesehen werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten und über Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung zu informieren (Behördenbeteiligung).