Sitzung: 21.04.2021 SR/004/2021
Vorlage: 3/037/2021
Beschluss:
Abwägung
Der Stadtrat stimmt den
formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01 – jew.
rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im
Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter
Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die
bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Plan-Vorentwurf zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet“ im Bereich Solarpark
Veitswend vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie
gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen
der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes
Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01
beschriebenen Stellungnahmen in der rechten Spalte sind die Antwort des
Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Antwort bzw. Stellungnahme des
Stadtrates ist Bestandteil des vorliegenden Beschlusses. Im Rahmen der
frühzeitigen Öffentlichkeits-/Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen
keine Stellungnahmen ein.
Billigung
Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Sondergebiet „Photovoltaik,
Landwirtschaft und Naturschutz“ für den
Bereich „Solarpark Veitswend“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan
(Anlage 02) in der
Fassung vom 21.04.2021.
Öffentliche
Auslegung
Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs.
2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark
Veitswend“
durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl. Die Planunterlagen können im Rathaus bzw. im Stadtbauamt eingesehen werden. Aber auch auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl können sowohl der Planentwurf mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Begründung und der Umweltbericht, die Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Artenschutzrechtliche Prüfung, und das Blendgutachten jew. als pdf-Dokument während der Auslegungszeit hochgeladen werden und damit eingesehen werden (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Die Bekanntmachung enthält Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.