Beschluss:

 

Abwägung

Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage 01 – jew. rechte Spalte) als Erklärung der Stadt gegenüber den Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (linke Spalte) im Rahmen der Abwägung zu. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Plan-Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet“ im Bereich Solarpark Veitswend vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen wurden in einem gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu den Allgemeininteressen gebracht. Die lt. der Anlage 01 beschriebenen Stellungnahmen in der rechten Spalte sind die Antwort des Stadtrates auf die Hinweise, Bedenken, Anregungen und Einwendungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Antwort bzw. Stellungnahme des Stadtrates ist Bestandteil des vorliegenden Beschlusses. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits-/Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Billigung

Der Stadtrat Dinkelsbühl billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Sondergebiet „Photovoltaik, Landwirtschaft und Naturschutz“ für den Bereich „Solarpark Veitswend“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 02) in der Fassung vom 21.04.2021.

 

Öffentliche Auslegung

Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Solarpark Veitswend“ durchzuführen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung in der Zeitung und durch die Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Dinkelsbühl. Die Planunterlagen können im Rathaus bzw. im Stadtbauamt eingesehen werden. Aber auch auf der Internetseite der Stadt Dinkelsbühl können sowohl der Planentwurf mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Begründung und der Umweltbericht, die Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Artenschutzrechtliche Prüfung, und das Blendgutachten jew. als pdf-Dokument während der Auslegungszeit hochgeladen werden und damit eingesehen werden (Internetadresse: www.dinkelsbuehl.de/deutsch/alle/stadt-dinkelsbuehl/bauleitplanverfahren/). Die Bekanntmachung enthält Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.