Beschluss:

Es ist beabsichtigt, den „Wechselfleckenweg“ auf die Teillänge von 110 m mit der Fl.-Nr. 1026, 1031, Gmkg. Langensteinbach einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).

 

Nach der Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten Einwendungen geltend gemacht werden, wird die Einziehung verfügt.