Sitzung: 16.06.2021 BGUA/006/2021
Vorlage: 3/052/2021
Beschluss:
Es ist beabsichtigt, den „Wechselfleckenweg“ auf die Teillänge von 110 m mit der Fl.-Nr. 1026, 1031, Gmkg. Langensteinbach einzuziehen. Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).
Nach der Frist von drei Monaten und wenn keine berechtigten
Einwendungen geltend gemacht werden, wird die Einziehung verfügt.