Beschluss:

Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass neben den in der textlichen Festsetzung Nr. 4.5 in den Teilbereichen TG 9 + TG 11 festgesetzten Dachformen auch begrünte Flachdächer für die Garagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen werden.